Was kostet ein Kiosk? Startkapital und laufende Kosten 2026

Vom Kühlschrank bis zur ersten Warenlieferung: Mit welchem Startkapital Sie für einen Kiosk rechnen sollten, welche Kosten jeden Monat anfallen und was sich 2027 ändert.

Illustration: Taschenrechner, Kassenbon und Münzstapel als Symbol für die Kosten eines Kiosks

Wer einen Kiosk eröffnen will, denkt zuerst an Miete und Einrichtung. Den größten Posten unterschätzen viele: die erste Warenbestückung. Allein Tabakwaren binden schnell fünfstellige Beträge, und ab 2027 wird das durch die geplante Tabaksteuererhöhung noch mehr. Hier sehen Sie, mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen sollten, wo Sie sparen können und wie viel Reserve Sie brauchen.

Startkapital: die vier großen Blöcke

Das Startkapital für einen Kiosk setzt sich im Wesentlichen aus vier Blöcken zusammen:

  1. Ladenlokal: Mietkaution (meist zwei bis drei Kaltmieten), eventuell Renovierung und Umbau.
  2. Einrichtung und Technik: Regale, Theke, Kühlgeräte, Kasse, Kartenterminal, Beleuchtung, Sicherheitstechnik.
  3. Erste Warenbestückung: Tabakwaren, Getränke, Süßwaren, Snacks, Presse und Non-Food.
  4. Liquiditätsreserve: Geld für die laufenden Kosten der ersten Monate, bis der Laden trägt.

Hinzu kommen kleinere Posten wie die Gewerbeanmeldung (in Krefeld zum Beispiel rund 26 Euro), Beratung und Eröffnungswerbung.

Einrichtung: Was Sie kaufen müssen – und was nicht

Bei der Einrichtung liegen die Spannen weit auseinander. Neu gekauft kommen für Regale, Theke und Kühltechnik schnell 10.000 Euro und mehr zusammen. Es geht aber oft deutlich günstiger:

  • Getränkekühlschränke und Eistruhen: Fragen Sie bei Getränke- und Eislieferanten nach, ob sie Kühlgeräte leihweise stellen. Das ist oft an die Abnahme ihres Sortiments gebunden.
  • Tabakregal: Rechnen Sie zum Start mit einem eigenen Regal. Unterstützung durch die Tabakindustrie, etwa über Platzierungsvereinbarungen, gibt es meist erst, wenn sich der Kiosk bewährt hat und gut läuft. Von Anfang an ist das selten zu bekommen.
  • Regale und Theken gibt es gebraucht, etwa aus Geschäftsauflösungen.
  • Kassensystem: Pflicht ist eine Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Neben dem Kauf gibt es Miet- und Cloudmodelle mit monatlicher Gebühr. Eine neu angeschaffte Kasse müssen Sie innerhalb eines Monats über ELSTER beim Finanzamt melden.

Der größte Posten: die erste Warenbestückung

Ein Kiosk lebt von vollen Regalen. Wer bei der Erstbestückung zu knapp kalkuliert, hat Lücken im Sortiment und verliert Kunden an den nächsten Laden. Wie viel Ware Sie brauchen, hängt von Fläche, Lage und Zielgruppe ab.

Den größten Anteil machen fast immer die Tabakwaren aus. Für die erste Tabakbestückung sollten Sie je nach Größe des Kiosks mit 10.000 bis 30.000 Euro rechnen. Zur Einordnung: Eine Stange Zigaretten (zehn Schachteln) kostet im Verkauf derzeit rund 80 bis 90 Euro, und schon ein kleines Sortiment umfasst Dutzende Sorten. Getränke, Süßwaren, Snacks und Non-Food kommen noch hinzu.

Wichtig bei Tabak: Die Preise sind gebunden. Den Verkaufspreis legt der Hersteller fest, er steht auf dem Steuerzeichen. Ihre Spanne ist damit fest vorgegeben und vergleichsweise gering. Tabak bringt Frequenz in den Laden, verdient wird das Geld aber zu einem guten Teil mit Getränken, Süßwaren, Snacks und Zusatzsortimenten.

Tabaksteuer: Ab 2027 bindet dieselbe Menge mehr Kapital

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 in vier jährlichen Stufen bis 2030 anheben soll. Eine Schachtel mit 20 Zigaretten würde laut Bundesfinanzministerium von heute rund 8,05 Euro auf etwa 8,77 Euro im Jahr 2027 steigen und bis 2030 auf rund 11,36 Euro. Auch Feinschnitt und Liquids werden teurer. Der Bundestag berät den Entwurf derzeit (Stand: September 2026).

Für Ihre Kalkulation heißt das: Dieselbe Menge Ware bindet jedes Jahr mehr Geld. Planen Sie Ihren Warenbestand und Ihre Reserve entsprechend. Ware, die vor der Erhöhung versteuert wurde, darf nach Angaben des Ministeriums auch danach weiterverkauft werden.

Laufende Kosten: Was jeden Monat anfällt

Diese Posten sollten in jeder Planung stehen:

  • Miete und Nebenkosten: stark standortabhängig. Rechnen Sie bei den Nebenkosten mit einem hohen Stromanteil, denn Kühlgeräte laufen rund um die Uhr.
  • Personal: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze beträgt 2026 603 Euro im Monat. Dazu kommen die Abgaben des Arbeitgebers.
  • Versicherungen: mindestens Betriebshaftpflicht sowie eine Inhalts- und Einbruchdiebstahlversicherung. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme zum tatsächlichen Warenwert passt, gerade bei hohem Tabakbestand.
  • Steuerberatung und Buchhaltung: Viele Kioskbetreiber geben sie ab. Holen Sie mehrere Angebote ein.
  • Kasse, Kartenzahlung, Telefon, Internet: monatliche Gebühren für Kassensoftware und Terminal sowie Transaktionsgebühren je Kartenzahlung.
  • Beiträge: Rundfunkbeitrag für die Betriebsstätte (bei bis zu acht Beschäftigten 6,12 Euro im Monat), IHK-Beitrag (Gründer sind unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten Jahren befreit) und die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Bei der BGHW müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Betriebsbeginn anmelden.
  • Wareneinkauf: der laufend größte Posten. Planen Sie auch das Pfand ein, das Sie beim Einkauf von Getränken vorstrecken.

Was sich 2027 außerdem ändert

  • Digitale Zahlung: Das Bundesfinanzministerium plant, dass Händler ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart (Karte oder Smartphone) anbieten müssen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Wer jetzt eröffnet, sollte ein Kartenterminal ohnehin einplanen.
  • Einweg-E-Zigaretten: Ab Februar 2027 dürfen Einweg-Vapes nach der EU-Batterieverordnung nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Aus für Einweg-Vapes ab Februar 2027.

Beispielrechnung: kleiner Kiosk mit rund 35 m²

Eine grobe Orientierung, keine Garantie. Ihre Zahlen hängen von Standort, Miete und Sortiment ab.

  • Mietkaution (drei Kaltmieten à 900 Euro): 2.700 Euro
  • Einrichtung inklusive Tabakregal und Kühlgeräten, teils gebraucht: 10.000 Euro
  • Kasse mit TSE und Kartenterminal: 1.500 Euro
  • Erste Warenbestückung: 20.000 Euro (davon rund 12.000 Euro Tabakwaren)
  • Anmeldungen, Beratung, Eröffnungswerbung: 1.000 Euro
  • Liquiditätsreserve für drei Monate Fixkosten: 9.000 Euro

Summe: rund 44.000 Euro

Die Reserve von 9.000 Euro ergibt sich aus geschätzten Fixkosten von etwa 3.000 Euro im Monat: Miete, Nebenkosten und Strom, eine Aushilfe auf Minijob-Basis, Versicherungen, Steuerberatung, Kasse und Telefon. Rechnen Sie mit mehreren Monaten, bis sich Ihr Kiosk bei den Stammkunden etabliert hat.

Umsatz ist nicht Gewinn

Entscheidend ist nicht der Umsatz, sondern der Rohertrag: also das, was nach Abzug des Wareneinsatzes übrig bleibt. Davon müssen Miete, Personal und alle anderen Kosten bezahlt werden. Weil die Spanne bei Tabak fest und gering ist, sollten Sie Ihren Sortimentsmix bewusst planen und die Warengruppen mit besserer Spanne gut sichtbar platzieren.

Lotto als Zusatzgeschäft: Eine Lotto-Annahmestelle ist ein echter Kundenmagnet und bringt regelmäßig Bewegung in den Laden. Den Zuschlag von WestLotto bekommt aber nicht jeder Kiosk. Wer ihn erhält, sollte dafür zusätzliche Kosten und Vorgaben in seine Planung einrechnen.

Fazit: So gehen Sie vor

  1. Alle Kosten vollständig erfassen: einmalig, laufend und Ware.
  2. Bei Lieferanten nach Leihgeräten fragen und Einrichtung teils gebraucht kaufen. Ein eigenes Tabakregal für den Start einplanen.
  3. Die Erstbestückung mit dem Großhändler planen, passend zu Standort und Zielgruppe.
  4. Eine Reserve für mindestens drei Monate einplanen.
  5. Die Tabaksteuererhöhung ab 2027 in der Kapitalplanung berücksichtigen.
  6. Genehmigungen und Anmeldungen rechtzeitig klären. Eine Übersicht finden Sie in unserem Beitrag Kiosk eröffnen: Diese Genehmigungen brauchen Sie.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind Orientierungswerte (Stand: September 2026).

Quellen: Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Änderung des Tabaksteuergesetzes; Deutscher Bundestag: Tabaksteuer soll erhöht werden (hib, 08.09.2026); Finanzverwaltung NRW: Mitteilungspflicht für Kassensysteme; Bundesregierung: Mindestlohn 2026; Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze 2026; Rundfunkbeitrag: Berechnung für Unternehmen; BGHW: Mitgliedschaft; Stadt Krefeld: Gewerbeanmeldung.

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